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Waage eichen oder kalibrieren? Pflichten für Betreiber

Eichen und Kalibrieren werden im Alltag oft synonym verwendet — sind aber zwei völlig verschiedene Dinge. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied, was Betreiber beachten sollten und wo die Software ins Spiel kommt.

Eichung: die gesetzliche Prüfung

Die Eichung ist eine gesetzlich geregelte Prüfung einer Waage — in Deutschland auf Grundlage von MessEG und MessEV. Sie wird von der zuständigen Behörde oder einer anerkannten Stelle durchgeführt und bestätigt, dass die Waage die vorgeschriebenen Fehlergrenzen einhält. Verpflichtend ist die Eichung immer dann, wenn die Waage im geschäftlichen Verkehr eingesetzt wird: wenn also auf Basis des Gewichts abgerechnet, verkauft oder ein amtlicher Nachweis geführt wird. Eine Eichung gilt nicht unbegrenzt — es existieren Nacheichfristen, die je nach Waagentyp unterschiedlich sind. Welche Frist für Ihre Waage gilt, erfahren Sie beim zuständigen Eichamt oder beim Hersteller.

Kalibrierung: der messtechnische Nachweis

Die Kalibrierung ist keine behördliche Prüfung, sondern ein messtechnischer Nachweis ohne Rechtswirkung: Ein Kalibrierlabor ermittelt, wie stark die Anzeige der Waage vom richtigen Wert abweicht, und dokumentiert das — beispielsweise in einem DAkkS-Kalibrierzeugnis. Kalibrierungen sind typisch für Qualitätsmanagementsysteme, Labore und Produktionsprozesse, in denen die Messgenauigkeit intern nachgewiesen werden muss. Wichtig: Eine Kalibrierung ersetzt keine Eichung — und umgekehrt. Je nach Anwendung kann beides parallel sinnvoll oder nötig sein.

Was heißt das für Sie als Betreiber?

  • Klären Sie zuerst, ob Ihre Anwendung eichpflichtig ist — entscheidend ist, wofür die Messwerte verwendet werden, nicht die Waage selbst.
  • Bei eichpflichtigen Waagen: Nacheichfristen im Blick behalten und rechtzeitig die Nacheichung veranlassen.
  • Für QM-Zwecke ohne Eichpflicht reicht häufig eine regelmäßige Kalibrierung — Umfang und Intervall richten sich nach Ihren eigenen Qualitätsvorgaben.
  • Im Zweifel fragen: Das zuständige Eichamt und der Waagenhersteller sind die richtigen Ansprechpartner für die rechtliche und messtechnische Einordnung Ihres konkreten Falls.

Häufige Fragen

Wann muss eine Waage geeicht sein?

Grundsätzlich dann, wenn die Waage im geschäftlichen Verkehr eingesetzt wird — also wenn auf Basis des Gewichts abgerechnet, verkauft oder ein amtlicher Nachweis geführt wird. Rechtsgrundlage in Deutschland sind MessEG und MessEV. Für geeichte Waagen gelten außerdem Nacheichfristen, die je nach Waagentyp unterschiedlich sind. Ob Ihre konkrete Anwendung eichpflichtig ist und welche Frist gilt, klären Sie am besten mit dem zuständigen Eichamt oder dem Waagenhersteller.

Reicht eine Kalibrierung statt einer Eichung?

Nein, wenn Eichpflicht besteht — eine Kalibrierung ersetzt keine Eichung. Die Kalibrierung ist ein messtechnischer Nachweis ohne Rechtswirkung: Sie dokumentiert, wie genau die Waage misst, zum Beispiel über ein DAkkS-Kalibrierzeugnis, und wird häufig für Qualitätsmanagementsysteme benötigt. Die Eichung ist dagegen eine gesetzlich geregelte Prüfung durch die zuständige Behörde oder eine anerkannte Stelle und ist im geschäftlichen Verkehr Pflicht. Beides kann parallel sinnvoll sein.

Und die Software-Seite?

Weder eichen noch kalibrieren können wir Ihre Waage — das ist Sache von Eichamt, anerkannten Stellen und Kalibrierlaboren. Digital Trend Systems liefert die Software-Seite des eichkonformen Wiegens: Anwendungen, die die Alibi-Nummer der geeichten Waage korrekt referenzieren, Verwiegungen lückenlos protokollieren und Wiegescheine mit allen nötigen Angaben erzeugen. Wenn Sie eine geeichte Waage anbinden möchten, sprechen Sie uns an.

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Digital Trend Systems GmbH · Wuppertal, Deutschland